Neues Verpackungsgesetz – Mit unseren Brotbeuteln sind Sie auf der sicheren Seite

Anfang 2022 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und gibt konkrete Werte hinsichtlich der Materialstärke bestimmter Serviceverpackungen vor. Wir produzieren schon heute eine breite Palette an Produkten wie Schnittbrotbeutel, Abreißbeutel, Flachbeutel oder Grifflochbeutel, die die bald geltenden Vorgaben erfüllen.

Konkret besagen diese, dass Verpackungen, die in der Verkaufsstelle mit Waren befüllt werden, nur noch unter 15 mµ oder über 50 mµ stark sein dürfen.

Unsere Folienverpackungen bieten wir in vielen verschiedenen Maßen und Materialien an, geblockt, lose gelocht oder ungelocht – ganz so, wie unsere Kunden es wünschen.

Unsere modernen 8-Farben-Flexodruck-Anlagen ermöglichen darüber hinaus die Veredelung der Verpackungen mit fotorealistischen Motiven.

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